Bis 30. September dürfen Beregnungskanonen und Rasensprenger nur noch eingeschränkt im Kreis Vechta eingesetzt werden. Foto: Pixabay

Derzeit herrschen sehr hohe Temperaturen und im Landkreis Vechta befinden sich die Grundwasserstände auf niedrigem Niveau. Der Landkreis hat nun die Überkopfberegnung deutlich eingeschränkt.

pm/ak Kreis Vechta. Seit dieser Woche Donnerstag, 15. Juni, gilt die neue Allgemeinverfügung des Landkreises Vechta: Die Bewässerung mit sogenannten „Beregnungskanonen“ und Rasensprengern zwischen 12 und 18 Uhr ist bis zum 30. September 2023 im Kreisgebiet untersagt.

Wer ist davon betroffen? Die Einschränkung betrifft die Überkopfberegnung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten sowie Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätze. Ausgenommen vom Verbot ist die Sonnenbrandberegnung im Obstbau. Die Untersagung gilt für alle Entnehmer aus Brunnen und der öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis. Ein Verstoß dagegen wird mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet.

Der Hintergrund: Nach Angaben des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) befinden sich die Grundwasserstände im Landkreis Vechta im Vergleich zum langjährigen Mittel im niedrigen Bereich.
„Angesichts der aktuellen Trockenheit hält der Landkreis Vechta es für dringend geboten, sparsam mit unserem Grundwasser umzugehen. Gerade bei der Beregnung in den heißen Mittags- und Nachmittagsstunden verdunstet übermäßig viel Wasser”, so Landrat Tobias Gerdesmeyer. „Wir müssen mit dieser kostbaren Ressource daher schonender und effizienter umgehen, um ein weiteres Absinken der Grundwasserstände zu verhindern.“

• Weitere Tipps zum Wassersparen hat der OOWV unter diesem Link.