Der Jahreswechsel ging wieder mit reichlich Silvesterfeuerwerk einher. Wer keinen sicheren Garagenstellplatz hatte, musste mit Schäden bei dem auf der Straße geparkten Pkw rechnen. Und auch in den Tagen nach Silvester finden einige Leute noch kein Ende, wenn es ums „Böllern” geht. Das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ informiert, wer für Fahrzeugschäden haftet.

Sorgt nicht nur für verängstigte Haustiere und Dreck auf den Straßen: Silvester-Feuerwerk kann nicht selten auch Schäden am Auto und Co. verursachen.

daa Landkreis. „Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip“, so Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Die Person, die die Rakete oder den Böller gezündet hat, muss also für die Schäden aufkommen. Gerade in belebten Wohngegenden ist die verursachende Person an Silvester aber meist nicht zu ermitteln – oder der Schaden bleibt bis zum Folgetag unbemerkt.

Was übernimmt die Versicherung? „Wenn niemand für den Schaden haftbar gemacht werden kann, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand-, Explosions- und Glasbruchschäden“, so der Rechtsanwalt. Bei mutwilligen Vandalismusschäden greift hingegen nur die Vollkaskoversicherung. Dies kann jedoch eine höhere und damit eine teurere Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse zur Folge haben. Bei einer Teilkaskoversicherung ist eine Hochstufung unmöglich. „Ohne Voll- und Teilkasko bleibt man auf den Kosten sitzen“, informiert Walentowski. In jedem Fall solle man den Schaden bei der Polizei anzeigen und Fotos für die Versicherung machen.

Bei Schäden am Fahrzeug ist es für Betroffene sinnvoll, mit anwaltlicher Hilfe einen Anspruch auf Schadensersatz zu prüfen. Den passenden Rechtsbeistand sowie auch ausführlichere Details und Informationen erhalten Interessierte online unter der Adresse www.anwaltauskunft.de, alternativ siehe auch QR-Code.