Im Cloppenburger Rathaus stehen die Mitarbeiter aufgrund der aktuellen Wohngeld-Reform zu besonderen Zeiten zur Beratung und Antragstellung zur Verfügung. Foto: Bickschlag

Cloppenburg. Aufgrund der aktuellen Wohngeld-Reform weist die Stadtverwaltung auf die geltenden Sprechzeiten im Bereich Soziales hin. Die Mitarbeiter im Sachgebiet Soziales stehen für Auskünfte und Beratungen – sowohl telefonisch als auch persönlich – nur zu folgenden Sprechzeiten zur Verfügung:

Montag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr,

Montag und Dienstag: 14.30 bis 16 Uhr, Donnerstag: 14.30 bis 17 Uhr,

Dienstagvormittag und Mittwoch ganztätig ist das Sachgebiet Soziales geschlossen.

Zum Sachgebiet Soziales zählen die Leistungsbereiche Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Bildung und Teilhabe sowie die Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII Leistungen). Bürger, die erstmalig einen Antrag auf Wohngeld oder Lastenzuschuss stellen möchten, werden – sofern möglich – gebeten, das entsprechende Antragsformular vorab auf der Website der Stadt Cloppenburg (www.cloppenburg.de) runterzuladen und vollständig ausgefüllt mitzubringen.

Dem Antragsformular sind mindestens die Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder der letzten 12 Monate, der Mietvertrag, Mietzahlungsnachweise (Kontoauszüge der letzten drei Monate) sowie die Zahlungsnachweise der Strom- und Gaskosten, sofern diese nicht bereits in der Miete enthalten sind, beizufügen. Bei Eigenheimbesitzer sind die Nachweise der monatlichen Belastungen beizulegen.