west Cloppenburg
Drei Wahlentscheidungen rufen die Bürger ab 16 Jahre am Sonntag, 12. September, von 8 bis 18 Uhr in die Wahllokale: Kreistag, Landrat sowie die Stadt- und Gemeinderäte werden neu gewählt. In acht Gemeinden werden zudem die Bürgermeistersessel neu besetzt. Hier haben die Wähler sogar vier Stimmzettel vor sich. Ganz schön viel Papier und oft ebenso viel Verwirrung für die Bürger. Zumal am 26. September ja auch noch die Bundestagswahl folgt – ggf. kombiniert mit notwendigen Stichwahlen um die Bürgermeisterposten oder für den Landrat. Wir versuchen, das hier mal ein wenig aufzudröseln.

• Kreistagswahl
am 12. September
49 Sitze sind zu vergeben. Sie haben drei Stimmen, die Sie alle einem Bewerber oder einer Parteiliste geben oder aber auf mehrere Personen (auch verschiedener Parteien) bzw. Parteilisten verteilen können. Nur mehr als drei Kreuze dürfen es nicht sein. Bei der Auszählung wird später die Stimmenzahl jeder Partei proportional – also dem Verhältnis der erreichten Stimmzahlen entsprechend – in Sitze umgerechnet.

• Landratswahl
am 12. September
Der Landrat wird direkt gewählt. Sie erhalten einen Stimmzettel, auf dem alle Kandidaten aufgelistet sind und kreuzen Ihren Favoriten an. Bei nur zwei Bewerbern entscheidet die einfache Mehrheit. Bei drei und mehr Kandidaten würden die beiden „Punktbesten“ in einer Stichwahl noch einmal antreten. Diese Stichwahl wäre am 26. September.

• Für die Kommunalwahlen am 12. September erhalten im Landkreis Cloppenburg alle wahlberechtigten Bürger ab 16 Jahre eine gesammelte Wahlbenachrichtigungskarte, die für alle im jeweiligen Ort anstehenden Wahlen an diesem Tag gilt. Ab kommender Woche erfolgt der Versand dieser Karten und nach Erhalt können interessierte Bürger dann auch schon im Rathaus vor Ort Briefwahlunterlagen beantragen. Meist geht das auch online, schauen Sie ggf. einfach mal auf die Homepage Ihrer Gemeinde.

• Wer mehr über die Wahlen wissen möchte, kann sich bei der Landeszentrale für politische Bildung informieren: Auf der Webseite  www.kommunalwahl-nds.de werden die Verfahren und Zusammenhänge anschaulich erklärt, auch in „leichter Sprache”.

• Stadt- Gemeinderatswahl
am 12. September
Hier geht es wieder um eine kombinierte Personen- und Verhältniswahl. Sie haben drei Stimmen. Wie beim Kreistag können Sie „kumulieren”, also nur einen Kandidaten bzw. eine Liste drei Mal ankreuzen, oder ihre Stimmen verteilen. Das nennt man dann „panaschieren”. Auch hier werden die Stimmzahlen pro Partei proportional in Sitze umgerechnet. Ebenso werden dann die Stimmen jeder Partei in ihre Kandidaten- und Listenstimmen umgerechnet.  So wird ermittelt, wie viele Parteisitze an ihre meistgewählten Kandidaten gehen und wie viele in der Reihenfolge ihrer Liste besetzt werden.

• Bürgermeisterwahl
am 12. Septmber
Nur in Cloppenburg, Friesoythe und Löningen sowie in den Gemeinden Barßel, Cappeln, Emstek, Essen und Lindern wird in diesem Jahr auch ein neuer Bürgermeister gewählt. In den anderen Kommunen des Landkreises dauert die Amtszeit der Bürgermeister noch an. Dies ist wieder eine Direktwahl, das heißt, in jeder Gemeinde stehen die jeweiligen Kandidaten auf dem Stimmzettel und der Wähler kreuzt seinen Favoriten an. Jeder hat eine Stimme, also nur ein Kreuz machen. Bei zwei Bewerbern reicht die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen zum Sieg. Bei drei und mehr Kandidaten treten die beiden Meistgewählten am 26. September noch mal zur Stichwahl an. Steht nur ein Kandidat zu Wahl, fragt der Stimmzettel nach ”Ja” oder ”Nein”.

• Bundestagswahl
am 26. September
Alle Bürger ab 18 Jahre dürfen teilnehmen. Die Landkreise Cloppenburg und Vechta bilden einen gemeinsamen Wahlkreis. Auch hier geht es um eine Kombi aus Direktwahl der regionalen Spitzenkandidaten und der Parteiwahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen; mit der Erststimme wählt er eine Einzelperson, mit der Zweitstimme eine Parteiliste. Die Stimmzahlen werden pro Partei proportional in Sitze umgerechnet. Pro Wahlkreis erhält jeweils der Kandidat mit den meisten Direktstimmen einen Sitz. Die anderen Mandate werden entsprechend der erreichten Stimmzahlen berechnet und in der Reihenfolge der jeweiligen Landesparteiliste besetzt.