Die Kastration von Katzen reduziert die Gefahr von Katzenkrankheiten durch Geschlechtsverkehr oder auch Revierkämpfe. Foto: Freepik

Der Tierschutzverein Friesoythe und Umgebung e.V. hat kürzlich innerhalb einer Woche 32 Fundkatzen und -kater kastrieren lassen. Im Landkreis Cloppenburg besteht seit 2018 eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen, die Freigang haben.

Friesoythe/Kreis Cloppenburg. Obwohl das Jahr gerade erst begonnen hat, hat das Tierheim in Sedelsberg bereits eine beträchtliche Anzahl von Fundkatzen aufgenommen, von denen viele nicht kastriert sind. Die alljährliche „Katzenschwemme“ steht noch bevor, wenn im Frühling und Herbst halbwilde, herrenlose Katzen und manchmal ganze Würfe das Tierheim überfluten. Im letzten Jahr wurden allein durch den Tierschutzverein über 400 Katzen und Kater im gesamten Landkreis kastriert.

Angesichts dieser alarmierend hohen Zahl weist die Kreisverwaltung die Bürger im Kreis Cloppenburg darauf hin, dass eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht besteht. Das bedeutet, dass alle weiblichen und männlichen Katzen, die älter als sechs Monate sind und sich außerhalb der Wohnung bewegen, kastriert, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein müssen – kostenlos möglich über das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (www.findefix.com) oder via www.tasso.net. Wichtig: Man gilt bereits als Katzenhalter, wenn man einer freilaufenden Katze regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Bei Verstößen gegen die Verordnung sind Bußgelder bis zu 5.000 Euro möglich.

Wie die Kreisverwaltung weiter mitteilt ist die Kastration aus mehreren Gründen wichtig. Zum einen nimmt die Anzahl herrenloser und zum Teil verwilderter Katzen im Landkreis kontinuierlich zu. Eine vermehrte Population von Katzen führt zu einer Ausbreitung von Krankheiten unter den Katzen, einer Bedrohung von Singvögeln und einer Belästigung der Allgemeinheit. Darüber hinaus werden Tierheime durch herrenlose Katzen und halbverwilderte Jungtiere belegt, sodass entlaufene Katzen nicht mehr aufgenommen und an ihre Besitzer zurückgegeben werden können. Eine einzige Katze kann zweimal im Jahr vier bis sechs Nachkommen zeugen, die selbst ab dem Alter von sechs Monaten wieder neue Katzen zeugen können. Eine Kastration trägt letztlich auch zur Gesundheit der Katze bei, da das Risiko von Katzenkrankheiten durch Geschlechtsverkehr und Revierkämpfe deutlich verringert wird.

Die Kennzeichnung ermöglicht es, die erfolgte Kastration nachzuvollziehen und zu überprüfen. Zudem ist die Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen sinnvoll, um sie im Tierheim einem Besitzer zuordnen und zurückgeben zu können. Jeder Tierarzt, der Kleintiere behandelt, kann nach Terminabsprache Katzen kastrieren. Ein Tierarzt berät auch über den Ablauf und die Folgen der Kastration sowie die entstehenden Kosten.

• Mehr zur Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht unter www.lkclp.de/571 in den Rubriken Tierhaltung und Ernährung -> Tierschutz -> Allgemeine Informationen eingesehen werden.