
Anerkannte AU-Werkstätten werden mit der neuen Mess- und Eichverordnung nicht mehr dazu verpflichtet eine Eichung der einschlägigen Geräte bei der Eichbehörde zu beantragen. Damit entfällt für das Kfz-Handwerk eine Doppelprüfung für die Abgasmessgeräte. (…)