Screenshot des Online-R@thauses der Stadt Löningen, dass im Internet unter www.loeningen.de/online-rathaus zu erreichen ist. Foto: Stadt Löningen

Löningen. Kleidung, das Abendessen und die Bahnfahrt – wir sind es gewöhnt, Dinge digital zu bestellen, zu buchen, zu erledigen. Vom heimischen Sofa aus erschließen wir uns online die Welt. Verwaltung hingegen ist in Deutschland bisher oft an straffe Öffnungszeiten und viel Papier gebunden. Nicht selten müssen sich Arbeitnehmer einen halben Tag freinehmen, um Behörden einen Besuch abzustatten. Mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) soll sich das ändern. Auch bei der Stadt Löningen wird weiter fleißig am „Online-R@thaus“, dem stadteigenen Portal für die gängigsten Verwaltungsdienstleistungen, gearbeitet. „Der Weg zur vollständig digitalen Verwaltung ist noch lang. Doch mit unserem Portal ist es den Bürgerinnen und Bürgern möglich, immer mehr Anträge und Vorgänge bei der Stadt Löningen digital zu erledigen. Wir haben die weiteren technischen Rahmenbedingungen geschaffen“, erklärt Löningens Bürgermeister Burkhard Sibbel.

Stefan Beumker, der zuständige Leiter des Fachbereichs Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Innere Dienste und EDV, ist stolz, welche Möglichkeiten die Webseite www.loeningen.de mittlerweile an digitalen Verwaltungsleistungen bietet. Und wenn es nach ihm ginge, sollten nicht nur die technischen, sondern auch die rechtlichen Hürden noch schneller genommen werden. Obwohl die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen vereinzelt schon seit vielen Jahren ein Thema gewesen sei, hätte das OZG dem Verfahren insgesamt noch einmal einen kräftigen Schub gegeben.

Das OZG sieht die Digitalisierung von 575 sog. „Verwaltungsleistungen“ vor. „Dahinter stehen noch mal fast 5800 Einzelleistungen bundesweit. Das heißt aber nicht, dass wir die alle anbieten. Darunter fallen auch regionale Sachen, wie zum Beispiel Schürfrechte, die bei uns gar keine Rolle spielen“, erläutert Beumker. Aus seiner Sicht steckt dahinter nichts weniger, als die Zukunft der Kommunalverwaltungen, inklusive der Digitalisierung der Abläufe im Rathaus selber. „Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mittelfristig alle wesentlichen Dienstleistungen direkt online erledigen können.“

Servicekonto Niedersachsen angebunden

Wer sich über das Land Niedersachsen für ein Servicekonto registriert, kann das zentrale städtische Angebot für alle Dienstleistungen der Stadt nutzen, die digital möglich sind. Auch der Status der Vorgänge kann zukünftig über das Portal eingesehen werden, Dokumente geschickt und Kommunikation zu laufenden Vorgängen zwischen Bürgern und Behörde soll über die Postkorbfunktion des Portals abgewickelt werden. Vom Prinzip her ähnelt dies dem Elster-Portal der Finanzämter. Die generellen Informationen zu den Verwaltungsleistungen sind auch ohne Registrierung nutzbar.

„Man erhoffe sich mehr Servicequalität und mehr Schnelligkeit von Vorgängen sowie Zeitersparnis für die Bürgerinnen und Bürger – ebenso wie für die Verwaltung“, erklärt Beumker. Es sei ein großer Schritt für das Löninger „Online-R@thaus“. Alle anderen Wege der Beantragung und Abwicklung sollen aber bestehen bleiben, darunter der Vor-Ort-Termin im Rathaus und natürlich der telefonische Kontakt.

Geplant ist, möglichst viele kommunale Leistungen sukzessive zu digitalisieren und in das neue Serviceportal zu übernehmen. Für viele dieser Dienste ist es jedoch zunächst weiter nötig, Prozesse innerhalb der Verwaltung organisatorisch so weiterzuentwickeln, dass sie vollständig digital ablaufen können und insbesondere auch die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen – auf Bundes- oder Landesebene – noch geschaffen werden.

Zum Beispiel sei bei der Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen weiter keine komplette Online-Abwicklung möglich. „Dafür hat der Bundesgesetzgeber noch kein Verfahren freigegeben, um Unterschriften sicher digital zu übermitteln“, erläutert Beumker zur Begründung. „Auch die schon länger vorhandenen und sehr gut angenommenen Löninger Online-Services, zum Beispiel für die Beantragung einer Geburts- oder einer Eheurkunde, übernehmen ab sofort automatisch die Daten aus dem Servicekonto Niedersachsen. Selbstverständlich lassen sich die zum Teil kostenpflichtigen Vorgänge auch online mit Kreditkarte, Paypal und Co. bezahlen.“