tka Barßel.
In Barßel kommt es am Sonntag, 22. August, zu einem Bürgerentscheid über den Neubau eines „Bürgerhauses mit Verwaltungstrakt”. Dass das Bürgerbegehren zulässig ist, hatte der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch (16. Juni) festgestellt. Es seien ausreichend gültige Unterstützungsunterschriften fristgerecht eingereicht worden, teilte Bürgermeister Nils Anhuth mit.

Die Bürgerinitiative „Transparente bürgernahe Politik in Barßel“, die sich gegen den vom Gemeinderat beschlossenen Neubau eines Rat- und Bürgerhauses, ausspricht, hatte am 18. Mai die Unterschriftenlisten eingereicht. Die Prüfung habe ergeben, dass von den eingereichten 1229 Unterschriften 68 ungültig sind, so dass 1161 gültige Unterstützungsunterschriften vorliegen.

 

Die Bürger haben am 22. August die Wahl, ob sie einem Rathaus-Neubau in Barßel zustimmen.

Die Stimmzettel fürs Bürgerbegehren enthalten die zu entscheidende Frage „Soll die Gemeinde Barßel den beschlossenen Neubau eines Bürgerhauses mit Verwaltungstrakt unterlassen?“ und eine Kennzeichnungsmöglichkeit für „Ja“ und „Nein“. Die Abstimmung kann vorab per Briefwahl oder am 22. August in den Abstimmungsräumen der Abstimmungsbezirke von 8 bis 18 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsberechtigten erhalten von der Gemeinde eine schriftliche Benachrichtigung, aus der sich Zeit und Ort der Abstimmung ergeben.

Die Bürgerinitiative hatte sich im vergangenen August offiziell gegründet, nachdem die veranschlagten Kosten für das geplante Rathaus-Projekt in die Höhe geschnellt waren. Die Kostenberechnung für die gesamte Baumaßnahme lag Ende 2020 bei insgesamt 9,2 Mio. Euro. Die Verwaltung geht in einer Stellungnahme vom 2. Februar davon aus, das die Fördermöglichkeiten und entsprechenden Zinskonditionen in einer Höhe von zirka 30 bis 50 Prozent der Baukosten liegen.