Vehement wehren sich die Landkreise Cloppenburg und Vechta gegen den aktuell diskutierten Vorschlag der Wahlkreiskommission des Bundes zur Neuaufteilung der Wahlkreise zur Bundestagswahl 2025.

west Oldenburger Münsterland. Die Planung will den Landkreis Cloppenburg mit dem Ammerland zum neuen Wahlkreis 27 zusammenlegen. Im Kreis Vechta würden Goldenstedt und Visbek dem neuen Wahlkreis 33 Delmenhorst-Diepholz-Vechta II zugeteilt. Damme, Dinklage, Lohne, Vechta, Bakum, Holdorf, Neuenkirchen-Vörden und Steinfeld gehörten dann mit Bramsche, Melle, Bad Essen, Bohmte, Ostercappeln, Artland, Bersenbrück, Fürstenau, Neuenkirchen zum Wahlkreis 38 Osnabrück Land I/Vechta I. Der bisherige Wahlkreis 32 würde also in drei Teile zerrupft.

In einem gemeinsamen Brief wenden sich Cloppenburgs Landrat Johann Wimberg und sein Vechtaer Amtskollege Tobias Gerdesmeyer an den niedersächsischen Innenminister, um gegen die Auflösung des bisher gemeinsamen Wahlkreises 32 zu protestieren. Die beiden Landkreise „bilden eine seit Jahrzehnten historisch begründete, eng miteinander verwachsene Einheit”, erklären die Landräte. Der gemeinsame Wahlkreis sei dafür „nicht nur ein ausdruckskräftiges Symbol, sondern auch eine identitätsstiftende Einheit”. Diese würde hier verloren gehen. Dabei hätten, so die Vorgaben für die Kommission, doch regionale Besonderheiten ausdrücklich berücksichtigt werden sollen.

Ein schwerwiegendes Argument gegen die vorgeschlagene Neuaufteilung sehen Wimberg und Gerdesmeyer in der angedachten Aufsplittung der Städte und Gemeinden im Kreis Vechta auf zwei verschiedene Wahlkreise – was „für die Identität des gesamten Landkreises mit erheblichen negativen Folgen verbunden wäre”. Die homogene Struktur und gemeinsame Interessenvertretung würde durch eine Zerschlagung des Wahlkreises und Zuordnung zu Regionen, zu denen die gewachsenen Verbindungen erheblich geringer sind, ausgehebelt.

Landrat für den Kreis Cloppenburg Johann Wimberg. Foto: LK Cup
Landrat für den Kreis Vechta Tobias Gerdesmeyer. Foto: AmAchtenTag

Die beiden Landräte sehen mit Blick auf die Kriterien der Neuaufteilung auch schlicht keinen Grund für die Teilung des Wahlkreises 32. Gemäß Bundeswahlgesetz sollte die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises nicht um mehr als 15 Prozent vom Durchschnitt abweichen – das passt im aktuellen OM-Wahlkreis. Dies werde aber „vollkommen ignoriert”, während die Reform andere, deutlich zu kleine Wahlkreise auslasse. Sachlich liege kein nachvollziehbarer Grund für die Auflösung des Wahlkreises vor, so bleibe der Eindruck einer „politischen Motivation”.

„Den Wahlkreis 32 zu zerschlagen würde bedeuten, die Historie der Region und ihre Identität ohne Not mit Füßen zu treten”, schimpfen Wimberg und Gerdesmeyer über dieses „Signal der Geringschätzung”. Gemeinsam bitten sie Innenminister Pistorius „dringend”, den strittigen Reform-Vorschlag „zu verhindern”.