Helga Kölker (l.) vom Senioren- und Pflegestützpunkt berät zu den Änderungen im Bereich der Pflege. Foto: Timo Lutz Werbefotografie

pm/ak Kreis Vechta. Gute Nachrichten gibt es mit dem neuen Jahr in Sachen Pflege: Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) bringt seit dem 1. Januar 2024 eine Erhöhung des Pflegegeldes sowie der Leistungen der Pflegekasse für die Nutzung ambulanter Pflegedienste um jeweils fünf Prozent mit sich. Bei der vollstationären Pflege werden die Leistungszuschläge zu den pflegebedingten Kosten je nach Verweildauer im Pflegeheim angehoben.

Eine weitere Neuerung betrifft nahe Angehörige, die sich in akuten Pflegesituationen befinden. Sie haben ab sofort die Möglichkeit, jährlich das Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen. Besonders erfreulich ist die Erweiterung des Anspruchs auf Verhinderungspflege für Pflegebedürftige bis 25 Jahren mit Pflegegrad 4 und 5. Diese Altersgruppe profitiert nun von einer verbesserten Versorgung in Form von zeitweiser Ersatzpflege, um pflegende Angehörige zu entlasten.

Weiterhin wird ab 1. Juli die Mitaufnahme von Pflegebedürftigen erleichtert, falls eine Pflegeperson einen Aufenthalt in einer stationären Rehaeinrichtung benötigt. Das ermöglicht eine bessere Abstimmung und Koordination der Pflegemaßnahmen in solchen Situationen.

Erreichbar ist der Senioren- und Pflegestützpunkt bei Fragen unter Tel. 04441/898-3001 oder -3002.