Update, 16.12.21, 18 Uhr: Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat heute die 2G-Regel im Einzelhandel mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. Das von der Stadt Oldenburg eingeführte Bändchen-System ist damit hinfällig, teilte die Stadt heute um 17.34 Uhr mit. Die Ausgabestellen auf dem Rathausmarkt, am Lefferseck und auf dem Julius-Mosen-Platz sind ab Freitag, 17. Dezember, geschlossen. Die für den 17. Dezember geplante Eröffnung einer weiteren Bändchen-Ausgabestelle in den Schlosshöfen entfällt.

pm Stadt Oldenburg Die Umsetzung der vom Land Niedersachsen angekündigten 2G-Regelung fürs Shoppen bedeutet einen hohen Mehraufwand für den Einzelhandel. Die Stadt Oldenburg hilft bei der Umsetzung der Regelung. Nur noch Geimpfte und Genese haben Zutritt und das muss kontrolliert werden. „Wir wollen die Händlerinnen und Händler von diesem Kontrollaufwand entlasten“, kündigt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann an. „Die Kontrollpflicht überfordert den Einzelhandel.“ Um den Aufwand zu erleichtern greift die Stadtverwaltung auf das beim Lamberti-Markt praktizierte Bändchen-Prinzip zurück: An drei zentralen Stellen in der Innenstadt sollen sich die Besucherinnen und Besucher mit 2G-Nachweis ein tagesaktuelles Bändchen fürs Handgelenk abholen können. Damit entfällt dann die 2G-Kontrolle an jedem einzelnen Geschäftseingang.

„Wir sind der Stadt dankbar, dass sie den Einzelhandel mit dieser Maßnahme so tatkräftig unterstützt und die Mitarbeitenden in den Geschäften dadurch entlastet! Wir hoffen, dass möglichst viele Kundinnen und Kunden diese Möglichkeit nutzen werden“, sagt Friedrich-August Fisbeck, 1. Vorsitzender des City Managements Oldenburg (CMO).

Wer dieser Tage shoppen gehen will, muss nachweisen, dass er geimpft oder genesen ist. Foto: unsplash.com

Bändchen werden hier ausgegeben: Leffers-Eck, Julius-Moses-Platz und Rathausmarkt. Der Oldenburger Schaustellerverband stellt dafür Hütten zur Verfügung. Neben den farblich wechselnden Tagesbändchen in Papierform werden auch die bewährten (Dauer-)Bändchen mit dem „Lamberti-Markt“-Aufdruck ausgehändigt, die als längerfristiger 2G-Nachweis gelten und bei mehrmaligen Besuchen der Innenstadt verwendet werden können. Alle im Zuge des Lamberti-Marktes schon ausgegebenen Stoffbändchen sollen in den Geschäften als Nachweis akzeptiert werden. Die Bändchen sind gegen Vorlage eines Impf- oder Genesenen-Nachweises in Verbindung mit einem Personalausweis erhältlich.

Ab heute, 8. Dezember, sind die Bändchenausgabe-Buden im Einsatz. Geöffnet sind diese von montags bis samstags jeweils von 10 bis 18 Uhr.