pm Kreis Cloppenburg. Wie hoch dürfen die Mieten für Hartz-IV-Empfänger sein? Verbindliche Antworten soll eine Analyse der Mieten im Kreis Cloppenburg geben. Dazu sollen Mieten, Wohnungsgrößen und einige weitere Daten möglichst aller Mietwohnungen erhoben werden. In den kommenden Tagen erhalten daher ca. 10.000 Vermieter und Wohnungsverwalter einen Erhebungsbogen.

Hintergrund ist, dass die Sozialgerichte immer wieder mit der Frage konfrontiert werden: Wann ist eine Unterkunft angemessen? Die Vorgaben dafür werden legt die Kreisverwaltung fest. „Es hat sich gezeigt, dass wir nur mit einem schlüssigen Konzept und wissenschaftlich erhobenen Mietdaten den Leistungsberechtigten gerecht werden sowie vor den Gerichten bestehen können“, erläutert Sozialdezernent Ludger Frische die Notwendigkeit der Mietenanalyse. Er erinnert an die vorherige Mietenanalyse von vor vier Jahren, die nun aktualisiert werden müsse. Denn durch Neubau und Abriss verändere sich die Struktur der Wohnlandschaft im Landkreis laufend.

„Nur mit Hilfe aller Vermieter und Wohnungsverwalter ist eine sachgerechte Erhebung möglich“, bittet Frische erneut um aktive Unterstützung bei der Datenerhebung. Mit der Erhebung und Analyse der Mietdaten wurde – wie bereits 2018 – das Hamburger Institut „Analyse & Konzepte“ beauftragt. Das unabhängige Beratungs- und –Forschungsinstitut hat bereits bundesweit eine Reihe von Mietstrukturanalysen erstellt. Das Institut verfügt damit über die erforderlichen Erfahrungen für die Erstellung von gerichtsfesten Mietanalysen.

Der Landkreis Cloppenburg sichert die vertrauliche Behandlung der Daten zu. „Der Datenschutzbeauftragte des Landkreises Cloppenburg ist von Beginn an in die Mietenanalyse eingebunden“, betont Sozialdezernent Ludger Frische.