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Cloppenburg. Die Stadt Cloppenburg, hat entsprechend der Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes und des Gerichtsverfassungsgesetzes, eine Bewerberliste mit geeigneten Personen für die Jugendschöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 dem Landkreis Cloppenburg mitzuteilen.

Jugendschöffen wirken an der Verhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme mit wie Berufsrichter. Jugendschöffe kann werden, der am Tag des Amtsbeginns (Stichtag 1. Januar 2024) zwischen 25 und 70 Jahre alt ist, in Cloppenburg wohnt, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (Freiheitsstrafe von mind. sechs Monaten), nicht aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit (Richter, Staatsanwalt, Polizist, Rechtsanwalt, Vollstreckungsbeamter,…) verhindert und nicht in Vermögensverfall geraten ist.

Wer Interesse daran hat, im Rahmen des Jugendschöffenamts als Laienrichter eingesetzt zu werden, kann sich bis zum 20. Februar 2023 bei der Stadt Cloppenburg, Fachbereich 2, Zi. Nr. 0.07, Herrn Haase, Tel.: 04471/185-109 für die Vorschlagsliste bewerben. Informationen über das Ehrenamt Jugendschöffe, Rechtsvorschriften und ein Bewerbungsformular gibt es im Internet: www.schoeffenwahl.de oder www.cloppenburg.de. Foto: vecteezy_lawyer-working-on-a-documents-in-courtroom