Der Heckenkolk in Böen gehört zu den reizvollsten Angelgewässern des Löninger Fischereivereins. Foto: Thomann
Der Heckenkolk in Böen gehört zu den reizvollsten Angelgewässern des Löninger Fischereivereins. Foto: Thomann

pm/tka Löningen.
Unter der Voraussetzung, dass es die Corona-Bedingungen zulassen, soll ab Ende Januar/Anfang Februar 2022 der nächste Lehrgang des Fischereivereins Löningen zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung angeboten werden. Wahrscheinlich im April 2022 endet der Kurs mit der Prüfung. Der Lehrgang kann weitgehend online laufen. Begleitend werden dazu einige Beratungs- und Erklärungstermine in der Gaststätte Lüdeke-Dalinghaus in Böen angesetzt.

Die Lehrgangsgebühr beträgt 90 Euro (Jugendliche 70 Euro). Weitere Kosten entstehen nicht. Damit beträgt die Lehrgangsgebühr nicht einmal die Hälfte der Kosten eines reinen Onlinekurses, der im Internet angeboten wird, schreibt der Fischereiverein.

In der Kursgebühr ist eine auf 6 Monate befristete Lizenz für einen qualifizierten Online-Trainer enthalten. Er enthält eine Lernplattform und Prüfungssimulation mit dem offiziellen Fragenkatalog. Damit kann man zu Hause lernen und sein Wissen testen.

Anmeldungen nimmt ab dem 1. November die Geschäftsstelle des Fischereivereins in der Touristinformation (Langenstraße 38 49624 Löningen) an.

Die Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 10 bis 18 Uhr
Samstag: 10 bis 13 Uhr

Bei der Anmeldung wird ein Handzettel mit allen notwendigen Informationen ausgehändigt. Das Mindestalter für die Teilnahme an diesem Kursus beträgt 13 Jahre. Kursteilnehmer verpflichten sich mit der Anmeldung, nach bestandener Prüfung dem Fischereiverein Löningen beizutreten.

Der Lehrgang behandelt sechs Sachgebiete zur Fisch-, Gewässer- und Gerätekunde sowie zu grundlegenden Elementen des Naturschutzes und Vereinsrechts. Besonders die Belange des Tier- und Artenschutzes und des Umweltschutzes nehmen ständig an Bedeutung zu. Im Vorbereitungslehrgang auf die Fischerprüfung sollen die Teilnehmer gerade für diese wichtigen Aspekte sensibel gemacht werden.

Die bestandene Fischerprüfung ist gemäß dem Niedersächsischen Fische­reigesetz Vor­aussetzung für eine Mitgliedschaft in einem Fischereiverein.