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„Grenzüberschreitendes Verhalten“ war dem früheren Dompropst und Domkapitular Kurt Schulte bereits im vergangenen Jahr vorgeworfen worden. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen nun allerdings fallen gelassen. In einem anderen kirchlichen Strafverfahren wurde er für schuldig befunden.

Oldenburger Münsterland. Wie das Bischöflich Münstersche Offizialat (BMO) nun mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Kurt Schulte eingestellt. Der 58-Jährige aus Cloppenburg war zwischen 1991 und 2010 mitunter in Lohne als Kaplan sowie in Vechta und Dinklage als Pfarrer und als Dechant in Damme aktiv.

Im Juni 2022 wurde Schulte auf eigenes Anregen von seinen Ämtern als Offizial und Dompropst von Bischof Genn beurlaubt. In einem ersten Fall hatte die Staatsanwaltschaft bereits zuvor wegen des fehlenden Anfangsverdachts keine Ermittlungen aufgenommen. Nun sieht die Staatsanwaltschaft auch im Blick auf einen weiteren Vorwurf keine hinreichenden Verdachtsmomente, um weiter zu ermitteln. Nähere Angaben hierzu wurden bislang nicht gemacht.

Unabhängig davon läuft ein weiteres kirchliches Strafverfahren gegen Schulte. Kläger war das Bistum Münster sowie das Domkapitel am St. Paulus Dom. Das Urteil laut BMO: „Schulte wird der unbefugten Weitergabe vertraulicher Unterlagen der Bistumsleitung und des Münsteraner Domkapitels für schuldig befunden und deswegen mit einem Verweis bestraft. Der Verweis ist vergleichbar einer Abmahnung im Arbeitsrecht.“

Zur Info: Für das kirchliche Strafverfahren und auch für das Verwaltungsstrafverfahren stellt das Kirchenrecht die Regelungen auf. Bekannte Kirchenstrafen, die ausgesprochen werden können, sind etwa die Untersagung der Ausübung gottesdienstlicher Handlungen, das Verbot, das Amt des Priesters weiter auszuüben (Suspendierung) oder auch die Entlassung aus dem Klerikerstand.