pm/ak Kreis Cloppenburg. Anerkannte AU-Werkstätten werden mit der neuen Mess- und Eichverordnung nicht mehr dazu verpflichtet eine Eichung der einschlägigen Geräte bei der Eichbehörde zu beantragen. Damit entfällt für das Kfz-Handwerk eine Doppelprüfung für die Abgasmessgeräte. „Über die Innung und Fachverbände haben wir uns intensiv für die Abschaffung dieser unsinnigen Doppelbelastung unserer Mitgliedsbetriebe eingesetzt. Am Ende waren wir erfolgreich“, so sich Günther Tönjes, Kreishandwerksmeister und Obermeister der Cloppenburger Kfz-Innung.

Dr. Michael Hoffschroer, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft ergänzt: „Das neben der umfangreichen Kalibrierpflicht durch ein nach DIN ISO 17025 akkreditiertes Labor auch noch eine Eichpflicht für AU-Messgeräte bestand, stellte einen der Punkte dar, den wir im Zuge unserer Bemühungen um die Bürokratieentlastung unserer Mitglieder immer wieder vorgebracht haben. Gut, dass uns hier eine Entlastung gelungen ist.”

Falls eine Werkstatt beispielsweise noch ausstehende Aufträge bei Behörden diesbezüglich hat, können diese ruhigen Gewissens storniert werden. Wie die Kreishandwerkerschaft Cloppenburg zudem mitteilt, besteht ebenso keine Verpflichtung mehr, der zuständigen Eichbehörde die Verwendung eines neuen oder erneuerten Abgasmessgerätes fristgerecht anzuzeigen. Monatsgenaue Kalibrierungen für bauartzugelassene Abgasmessgeräte müssen allerdings weiterhin verpflichtend durchgeführt werden lassen.

Die Beauftragten der Innung stehen für Fragen rund um das Thema „beigestellte Prüfungen”, zu denen unter anderem die Abgasuntersuchung (AU) zählt, gern bereit. Bitte wenden Sie sich zur Terminabstimmung an Andrea Henke, Tel. 04471/179-17, a.henke@handwerk-cloppenburg.de.