Auf Weihnachtsmärkten gilt 2G-plus im Innen- und Außenbereich. Außerdem besteht FFP2-Maskenpflicht und das auch im Sitzen. Foto: pixabay.de

pm Oldenburg Ab heute, 1. Dezember, werden die Corona-Regeln noch einmal deutlich verschärft – auch für Geimpfte und Genesene: Statt 2G gilt dann 2G-plus. Die Stadt Oldenburg stellt in einer Allgemeinverfügung Warnstufe 2 fest.

In Warnstufe 2 müssen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Test vorlegen, wenn sie beispielsweise ins Restaurant, Kino, Fitnessstudio oder zum Friseur wollen. Ungeimpfte sind von alldem weiter ausgeschlossen. Bei privaten Feiern dürfen sich ebenfalls nur noch Geimpfte und Genesene und getestete Personen in Gruppen von mehr als 15 Menschen treffen. Masken dürfen bei Veranstaltungen nur im Sitzen abgenommen werden. In Innenräumen und auf dem Weihnachtsmarkt ist zudem das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht, eine OP-Maske reicht dann nicht mehr. Bewirtungsleistungen auf dem Lamberti-Markt in Anspruch nehmen und Fahrgeschäfte nutzen dürfen nur noch Geimpfte oder Genesene, die einen negativen Corona-Test vorweisen. Darüber hinaus legt die Stadt Oldenburg fest, dass auf dem Gelände aller Wochen-, Bio- und Bauernmärkte während der Marktzeiten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

Das gilt ab Mittwoch, 1. Dezember 2021:

  • Weihnachtsmärkte: 2G-plus im Innen- und Außenbereich bei Bewirtung, FFP2-Maske generell (auch im Sitzen)
  • Wochenmärkte: Maskenpflicht
  • Zusammenkünfte/Veranstaltungen/Private Feiern: bei mehr als 15 Personen, 2G-plus im Innenbereich, 2G im Außenbereich, Kontaktdaten-Erfassung, FFP2-Maske bis zum Sitzplatz (nicht bei privaten Feiern)
  • Gastronomie: 2G-plus in Innengastronomie, 2G in Außengastronomie, FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich bis zum Sitzplatz, Kontaktdaten-Erfassung und Hygienekonzept
  • Hotels, Pensionen etc. (Beherbergung): 2G-plus (Test bei Anreise und 2x wöchentlich), 2G im Außenbereich, FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich, Kontaktdaten-Erfassung
Auf Weihnachtsmärkten gilt 2G-plus im Innen- und Außenbereich. Außerdem besteht FFP2-Maskenpflicht und das auch im Sitzen. Foto: pixabay.de
  • Körpernahe Dienstleistungen: 2G-plus im Innenbereich, 2G im Außenbereich, ausgenommen: medizinisch notwendig/Blutspende, FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich und Außenbereich, Kontaktdaten-Erfassung, Hygienekonzept
  • Sport: 2G-plus bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen, generell in Duschen/Umkleiden, 2G im Außenbereich, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sporttreiben, Dokumentation Kontaktdaten in Sauna, Therme und Schwimmhallen
  • Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern: 2G-plus im Innenbereich, 2G unter freiem Himmel, Kontaktdaten-Erfassung, FFP2-Maske auch im Sitzen, Antrag, Hygienekonzept mit erhöhten Auflagen
  • Großveranstaltungen mit über 5.000 Besucherinnen und Besuchern: 2G-plus im Innenbereich, 2G unter freiem Himmel, Personalisierte Tickets für Kontaktdatenerfassung, FFP2-Maske auch im Sitzen, Antrag, Hygienekonzept mit erhöhten Auflagen
  • Clubs und Diskotheken: 2G-plus im Innenbereich, 2G im Außenbereich, FFP2-Maske auch im Sitzen und beim Tanzen, digitale Kontaktdaten-Erfassung, Hygienekonzept, höchstens 50-prozentige Auslastung
  • Testpflicht: ein PoC-Antigen-Test (Schnelltest) bzw. ein Selbsttest unter Aufsicht muss durch die testende Einrichtung/offiziell kontrollierende Person bestätigt sein und ist nach Probeentnahme 24 Stunden gültig; ein PCR-Test zum Nachweis darf nicht mehr als 48 Stunden vorher vorgenommen sein; Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Anwendung der 2G-plus-Regel ausgenommen (außer in Diskotheken/Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen).
  • Maskenpflicht: entfällt für Kinder unter 6 Jahren; bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (zum Beispiel Stoffmaske) ausreichend.