In Handel und Gastronomie muss man jetzt keine Maske mehr tragen – was aber in Innenräumen als freiwillige Maßnahme weiter zu empfehlen ist. Symbolfoto: Pixabay

Kreis Cloppenburg

Gestern sind die meisten Corona-Schutzregeln in Niedersachsen ausgelaufen. Darüber Informiert der Landkreis in einer Pressemitteilung. So entfallen ab heute (03.04.22)  weitgehend Maskenpflicht sowie Impf- oder Testnachweisforderung. ABER: Im Rahmen des Hausrechts können Gaststätten, Veranstalter und Unternehmen sowie auch Kirchengemeinden und Einrichtungen weiterhin den Zugang auf 3G bis hin zu 2Gplus beschränken. Sie haben somit auch das Recht, sich Impf- bzw. Testnachweise vorlegen zu lassen. Die Landesregierung hat HIER eine kompakte Übersicht zum Download bereitgestellt. In der PDF-Datei finden sich auch Vorlagen für aktuelle Hinweisschilder zum Ausdrucken.

In den allgemeinen Regeln gibt es bei Treffen und Zusammenkünften keine begrenzten Personenzahlen mehr. Eine Maskenpflicht gilt ab Sonntag, 3. April, nur noch in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen, in Kranken-, Reha- und Pflegeeinrichtungen und sonstigen Heimen. Das Gleiche gilt für Obdachlosenunterkünfte, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung z.B.- von Geflüchteten oder Asylbewerbern, Justizvollzugsanstalten und im öffentlichen Personenverkehr.

Vor dem Betreten von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Asylbewerberheimen und Justizvollzugsanstalten muss auch zukünftig ein negativer Test vorgelegt werden. Auch in Schulen und Kitas besteht weiterhin eine Testpflicht und zwar drei Mal pro Woche. In vielen Bereichen muss nun aber keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr getragen werden, beispielsweise im Einzelhandel, in Gaststätten und bei Kultur- oder Sportveranstaltungen. Das heißt aber angesichts der weiter hohen Infektionszahlen: Jeder ist zu erhöhter Eigenverantwortung aufgerufen. Denn läuft die Pandemie-Situation aus dem Ruder, können die Einschränkungen ganz schnell wieder eingeführt werden, u.a. durch die Hot-Spot-Regelung. Deshalb wird dringend empfohlen:

• freiwillig in geschlossenen Räumen und an Orten mit viel Publikumsverkehr und unvermeidbarer Nähe zu anderen Menschen eine Maske zu tragen.

• weiterhin auf Abstand und Hygiene zu achten

• Innenräume regelmäßig und gründlich zu lüften

Nach den Osterferien können alle Schülerinnen und Schüler ohne Mund-Nase-Bedeckung in die Schule kommen – sie müssen die Maske aber nicht weglassen. Es ist ausdrücklich möglich, weiterhin Maske zu tragen. Insbesondere nach den Ferien, in welchen oftmals eine Vielzahl von Kontakten und Reisetätigkeiten stattfinden, kann sich diese Schutzmaßnahme als sehr wirksam erweisen, betont der Landkreis.

Deshalb wird es an den niedersächsischen Schulen zwischen dem 20. April 2022 (erster Schultag nach den Ferien) und dem 29. April 2022 erneut eine zusätzliche Testphase geben, in der sich alle Schülerinnen und Schüler täglich (an Unterrichtstagen) zu Hause auf eine Corona-Infektion testen. Ohne ein Negativ-Ergebnis darf die Schule nicht betreten werden.

Die kostenlosen Corona-Bürgertests werden voraussichtlich bis Ende Mai weiter angeboten und sollten weiter genutzt werden. Außerdem wird nochmals nachdrücklich die Impfung empfohlen. Sie schützt vor schweren Krankheitsverläufen.

Die Impfteams des Landkreises sind weiterhin im Einsatz, Termine sind unter www.impfung-clp.de verfügbar. Alles rund um die Quarantäne, das Verfahren nach positiver Testung und zu Testmöglichkeiten findet sich unter www.corona.lkclp.de .