pm Kreis CLoppenburg
Die Quarantäneregelungen im Landkreis Cloppenburg ändern sich ab Donnerstag für alle neu erfassten Coronafälle. Das teilte die Kreisverwaltung heute mit.

Folgende Änderungen gibt es:
• Es wird nicht mehr zwischen Fällen mit oder ohne Sequenzierung auf die Omikron-Variante unterschieden.
• Positiv Getestete und enge Kontaktpersonen müssen sich 10 Tage lang isolieren.
Gibt es keine Symptome, entfällt die Pflicht zur Absonderung für:
geboosterte Kontaktpersonen
„frisch“, also innerhalb der letzten drei Monate Zweitgeimpfte
„frisch“, also innerhalb der letzten drei Monate Genesene
Personen, die nach einer Impfung/Genesung innerhalb der vergangenen drei Monate eine Impfung/Genesung nachweisen können, also am Ende Geimpft und Genesen sind.

Symbolfoto: Pixabay/Markus Distelrath

• Positiv Getestete und ihre engen Kontakte werden zum Ende der Quarantäne nicht mehr getestet, sofern sie symptomfrei sind.
• Sofern bei geboosterten, „frisch“ geimpften, „frisch“ genesenen sowie geimpften und genesenen Kontaktperson Symptome auftreten, ist trotz des Impf-/Genesenenstatus eine Quarantäne einzuhalten.
• Eine Freitestung ist für Kontakt- und Indexpersonen grundsätzlich 7 Tage nach dem Tag des letzten Kontakts oder nach dem Tag des positiven Abstrichs möglich. Dabei können sowohl Antigen-Schnellteste, die durch Testzentren nach der Coronavirus-Testverordnung, Ärzte, Apotheken etc. vorgenommen werden, als auch die Ergebnisse von labortechnischen Untersuchungen im PCR-Verfahren berücksichtigt werden. Für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser etc. müssen allerdings PCR-Tests durchgeführt werden.